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“Ihr Schornsteinfeger Meisterbetrieb.”

21.11.2024 07:47 Uhr von Sylvio Felske

1. BImSchV ab 1.1.2022 Neue Ableitbedingungen für feste Brennstoffe

Quelle: TONA Schornsteine

 Ziel dieser Regelung ist es, dass Mündungen von Abgasanlagen für feste Brennstoffe im sogenannten „freien Windstrom“ liegen. Deshalb müssen alle Schornsteine ab diesem Zeitpunkt firstnah ausgeführt werden. Diese Neuregelungen gelten jedoch nur für Neubauten und nicht bei bereits bestehenden Schornsteinen. Auch z. B. beim Austausch einer Öl- durch eine Biomasse-Feuerstätte gelten weiterhin die bislang gültigen Regelungen. Leidglich bei wesentlichen Änderungen gibt es eine Anpassungspflicht. 

 

Gemäß der bisherigen BImSchV durfte der Schornstein im schraffierten Mündungsbereich enden, also an jeder Stelle des Daches austreten. Seit dem 01.01.2022 schränkt die Neuregelung den möglichen Mündungsbereich auf den grün markierten Bereich ein. Dier erklärt, warum ein Schornstein „firstnah“ positioniert sein muß: Je weiter der Schornstein vom First entfernt steht (Maß A), desto höher muss er werden, um den grün markierten Bereich zu erreichen. Die Mindest-Schornsteinhöhen in Abhängigkeit der Dachneigung und des Abstandes vom First finden Sie in den Tabellen unten auf der Seite. Regelung für Flachdach Die Einschränkung der Möglichkeiten bei Flachdachhäusern ist noch erheblich größer: Bei Dachneigungen von 0°– 19° sorgt eine „fiktiv angenommene Dachneigung“ von 20° auf der schmaleren Hausseite z. B. für eine erforderliche Schornsteinhöhe über Dach von 2,32 m bei einem Abstand vom fiktiven First von 0,5 m. Bei diesem Beispiel und der nachstehenden Tabelle wird die schmalere Hausseite mit 10 m zu Grunde gelegt.

In § 2 Nummer 6a wird eine firstnahe Austrittsöffnung definiert wie folgt:

Austrittsöffnung eines Schornsteins, deren horizontaler Abstand vom First (A) kleiner ist, als ihr horizontaler Abstand von der Traufe (B) und deren vertikaler Abstand vom First (C) größer ist, als der horizontale Abstand vom First (A)  Es gilt also: A < B und C > A

In § 19 werden die Ableitbedingungen für Abgase neu gefasst wie folgt: "Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 01.01.2022 errichtet werden, muss firstnah angeordnet sein den First um mindestens 40 Zentimeter überragen (siehe Grafik 1, grüner Bereich) bei einer Dachneigung < 20 ° ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter ZUgrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist" Erfolgt die Positionierung in einem Abstand von max. 40 cm zum First, gilt die Firsthöhe als Bezugspunkt.